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   BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 38/03   

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https://dejure.org/2004,8165
BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 38/03 (https://dejure.org/2004,8165)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2004 - AnwZ (B) 38/03 (https://dejure.org/2004,8165)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2004 - AnwZ (B) 38/03 (https://dejure.org/2004,8165)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes

  • Anwaltsblatt

    § 223 BRAO

  • Judicialis

    BRAO § 223 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 223 Abs. 3 S. 1
    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs; Versagung der Genehmigung zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2004, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 38/03
    Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da das Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden ist (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 45/99

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 38/03
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Anwaltsgerichtshof mit der Frage der Zulassung des Rechtsmittels nicht ausdrücklich befaßt hat (Senatsbeschluß vom 29. Mai 2000 - AnwZ (B) 45/99 - BRAK-Mitt. 2000, 259).
  • BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Genehmigung der

    Daran ist der Senat gebunden; er darf die fehlende Zulassung nicht ersetzen (Senatsbeschluss vom 1. März 2004 - AnwZ (B) 38/03, AnwBl. 2004, 449).
  • BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Dies gilt auch dann, wenn sich der Anwaltsgerichtshof mit der Frage der Zulassung nicht ausdrücklich befasst hat (Senatsbeschluss vom 1. März 2004 - AnwZ (B) 38/03, AnwBl. 2004, 449).
  • BGH, 07.08.2006 - AnwZ (B) 28/06

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der

    d) Ob die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf feststellende gerichtliche Entscheidung in anderen Fällen entsprechend § 223 Abs. 3 BRAO zugelassen werden könnte, bedarf keiner Entscheidung, weil der Anwaltsgerichtshof eine solche Zulassung nicht ausgesprochen hat und der Senat daran gebunden ist (Senat, Beschl. v. 1. März 2004, AnwZ (B) 38/03, AnwBl. 2004, 449).
  • BGH, 21.10.2009 - AnwZ (B) 107/08

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs über die

    Dies gilt auch dann, wenn sich der Anwaltsgerichtshof mit der Frage der Zulassung nicht ausdrücklich befasst hat (Senatsbeschluss vom 1. März 2004 - AnwZ (B) 38/03, AnwBl. 2004, 449).
  • BGH, 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09

    Sofortige Beschwerde beim BGH (BGH) bei fehlender Zulassung derselben im

    Gegen die Nichtzulassung der sofortigen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (Senat, Beschl. v. 9. Dezember 1996, AnwZ (B) 42/96, NJW-RR 1997, 1150; Beschl. v. 1. März 2004, AnwZ (B) 38/03, AnwBl. 2004, 449).
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